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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CPharmaTec mit Sitz in 46399 Bocholt

Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma CPharmaTec gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma CPharmaTec schriftlich bestätigt werden.

Angebot
Angebote von der Firma CPharmaTec sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.

Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma CPharmaTec Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von der Firma CPharmaTec zugänglich gemacht werden.

Preise
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Bocholt ausschließlich Verpackung und Versicherung inklusive der bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer.

Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise entsprechen den Katalogpreisen der Firma CPharmaTec. Die im Katalog abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung gültigen Preise. Die Firma CPharmaTec wird jedoch die am Tage der Auslieferung gültigen Preise in Rechnung stellen.

Zahlungsbedingungen
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung bar, mit Euro- oder Verrechnungsschecks, ohne Abzug, zu leisten. Wir behalten uns vor, neue Kunden und solche Kunden, die keine Kaufleute sind Vorkasse zu verlangen.

Verursacht der Besteller den Lieferverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.

Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Nimmt die Firma CPharmaTec Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, ist die Firma CPharmaTec berechtigt, die entstehenden Kosten zu berechnen. Dies gilt auch für die Weitergabe und Prolongation von Wechseln. Diese Kosten sind sofort fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt die Firma CPharmaTec keine Haftung. Wird ein Scheck nicht eingelöst, wird die Firma CPharmaTec ohne vorherige Ankündigung sofort Strafanzeige erlassen.

Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma CPharmaTec berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu verlangen, es sei denn, der Besteller erbringt den Beweis dafür, daß der Firma CPharmaTec überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Aufrechnung
Der Besteller/Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Zahlungsansprüche von der Firma CPharmaTec aufzurechnen, es sei denn seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Der Besteller/Auftraggeber kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen.

Liefer- und Leistungszeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Leistungstermine setzt voraus, daß erforderliche Genehmigungen, vom Besteller zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.

Die Lieferfrist ist eingehalten wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungspflicht auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Firma CPharmaTec nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungspflicht angemessen verlängert.

Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als im vorstehenden Absatz 5.3 genannten Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von der Firma CPharmaTec vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Kommt die Firma CPharmaTec mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ein Teil der Lieferung oder Leistung unmöglich, so kann der Besteller/Auftraggeber nur dann gemäß 5.4 vom ganzen Vertrag zurücktreten oder gemäß 5.5 Schadensersatz verlangen, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.

Dir Firma CPharmaTec ist zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung berechtigt.

Die Firma CPharmaTec kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht richtig oder rechtzeitig liefert, vorausgesetzt, daß die Firma CPharmaTec trotz eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird.

Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers/Auftraggebers. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. Die Firma CPharmaTec bestimmt den Transporteur.

Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller/Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma CPharmaTec noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers/Auftraggebers wird die Firma CPharmaTec auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller/Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller/Auftraggeber über, jedoch ist die Firma CPharmaTec verpflichtet auf Wunsch und Kosten des Bestellers/Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei der Firma CPharmaTec verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Kosten hat der Besteller/Auftraggeber zu tragen.

Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus 9. Entgegenzunehmen.

Eigentumsvorbehalt
Die Firma CPharmaTec behält sich das Eigentum an der dem Besteller gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmt vom Besteller bezeichneten Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderungen der Firma CPharmaTec.

Der Besteller ist berechtigt dir Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und weiterzuverarbeiten, solange er nicht gegenüber der Firma CPharmaTec in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller/Auftraggeber nicht berechtigt.

Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehalte dem Besteller/Auftraggeber erwachsenen Forderungen tritt der Besteller/Auftraggeber bereits jetzt der Firma CPharmaTec ab. Dies gilt auch für Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Die Firma CPharmaTec ermächtigt den Besteller/Auftraggeber, die an die Firma CPharmaTec abgetretenen Forderungen für Rechnung der von der Firma CPharmaTec im eigenen Namen einzuziehen. Die Firma CPharmaTec ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Offenlegung der dem Besteller/Auftraggeber erwachsenen Forderungen zu verlangen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn gegen den Besteller/Auftraggeber die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, wenn erhebliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller/Auftraggeber auf das Eigentum der Firma CPharmaTec hinzuweisen und die Firma CPharmaTec unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist die Firma CPharmaTec berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller/Auftraggeber sofort geltend zu machen; soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann die Firma CPharmaTec nach eigener Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller/Auftraggeber für die Firma CPharmaTec vor. Die Firma CPharmaTec erwirbt Eigentumsrecht in Höhe des bei Be- und Verarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt die Firma CPharmaTec Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, das der Besteller/Auftraggeber der Firma CPharmaTec, soweit ihm die Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.

Übersteigt der Wert der aus dieser Vereinbarung der Firma CPharmaTec zustehenden Sicherheiten die Forderung um insgesamt mehr als 20%, so ist die Firma CPharmaTec auf Verlangen des Bestellers/Auftraggebers verpflichtet, die der Firma CPharmaTec aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

Verlangt die Firma CPharmaTec die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall, so hat die Firma CPharmaTec das Recht, nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim Besteller abzuholen, zu diesem Zwecke die Räume (und die, die zum erreichen der Lageräume nötig sind) zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für die Firma CPharmaTec nach eigenem Ermessen zu lagern.

Gewährleistung
Dir Firma CPharmaTec gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen zu zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Bei Leistungen gewährleistet die Firma CPharmaTec die mangelfreie Durchführung.

Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller/Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, sofern diese nicht auf ein Verschulden der Firma CPharmaTec zurückzuführen sind.

ie Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt 6 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung, es sei denn, der Lieferant bzw. Hersteller der die Firma CPharmaTec beliefert, räumt eine längere Gewährleistungsfrist ein. Dann gilt diese. Auf Verlangen des Bestellers teilt die Firma CPharmaTec ihm die Gewährleistungsfrist des jeweiligen Lieferanten bzw. Herstellers, der die Firma CPharmaTec beliefert, mit.

Tritt im Falle der Lieferung während der Gewährleistungsfrist ein Fabrikations- oder Materialfehler auf oder zeigt sich, daß die Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen oder zugesicherten Eigenschaften entspricht, oder zeigt sich im Falle der Leistung während der Gewährleistungsfrist, daß diese mangelhaft ist, wird die Firma CPharmaTec nach ihrer Wahl die Ware im Falle von Lieferungen die Ware nachbessern oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern und im Falle von Leistungen nachbessern bzw. nochmals erbringen, vorausgesetzt, daß der Besteller/Auftraggeber der Firma CPharmaTec

im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und

im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungspflicht unter Beschreibung des Mangels

benachrichtigt; und der Firma CPharmaTec die Möglichkeit der Nachbesserung gibt (Zugang zu den Räumlichkeiten etc.)

Erkennt die Firma CPharmaTec die Fehler an, werden die Kosten für die Zusendung der beanstandeten Ware erstattet. Bei Nichtanerkennung erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Bestellers/Auftraggeber. Sollte die Ware aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden, trägt die Firma CPharmaTec die Transportkosten in jedem Fall nur hinsichtlich des Anteils, der für den Transport in der Bundesrepublik Deutschland anfällt. Sollten Nachbesserungsarbeiten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden, trägt die Firma CPharmaTec nur den Anteil der Reisekosten, die bis zum Grenzort der Bundesrepublik Deutschland angefallen wären, der der Reiseroute ins Ausland am nächsten liegt. Von den Unterbringungskosten trägt die Firma CPharmaTec nur den Anteil, der bei einer Unterbringung in einem deutschen Hotel der Mittelklasse (nicht über 120,-- DM einschließlich Frühstück) angefallen wäre. Zölle und Abgaben gehen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers. Der Besteller/Auftraggeber räumt der Firma CPharmaTec eine angemessene Frist zur Mangelbehebung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung ein. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Besteller/Auftraggeber, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).

Jede weitere Haftung der Firma CPharmaTec gegenüber dem Besteller/Auftraggeber aufgrund von Mängeln oder Lieferung ist ausgeschlossen. Die Firma CPharmaTec haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden; dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade von solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.

Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die Firma CPharmaTec (insbesondere aufgrund von Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsabschluß) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Firma CPharmaTec einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist der Besteller/Auftraggeber Kaufmann, so haftet die Firma CPharmaTec auch dann nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter verursacht wurde, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von der Firma CPharmaTec sind, es sei denn, der Schaden ist durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung entstanden. Die in Ziffer 10 bezeichneten Ansprüche verjähren in sechs Monaten, mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.

Freistellung von Produktionshaftpflichtansprüchen
Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma CPharmaTec von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen die Firma CPharmaTec wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von der Firma CPharmaTec bezogenes Produkt allein oder zusammen mit anderen in das Endprodukt eingebauten Produkten verursacht worden ist (Produkthaftpflicht), wenn der Preis der von der Firma CPharmaTec gelieferten Produkte in keinem angemessenen Verhältnis zu dem gegenüber der Firma CPharmaTec geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht.

Gewerbliche Schutzrechte
Die Firma CPharmaTec wird den Besteller/Auftraggeber bei der Abwehr aller gegen ihn gerichteten Ansprüche unterstützen , die geltend gemacht werden, weil von der Firma CPharmaTec gelieferten Produkte oder Teile davon angeblich ein gewerbliches Schutzrecht oder Eigentumsrecht oder irgendwelche Rechte Dritter verletzen. Der Besteller/Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma CPharmaTec unverzüglich zu informieren, wenn solche Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Der Firma CPharmaTec bleibt in solchen Fällen vorbehalten, den Besteller hinsichtlich der Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen, dies jedoch nur dann, wenn diese Rechtsverfolgung ausschließlich in Absprache mit der Firma CPharmaTec durchgeführt wird. Dies schließt auch die Auswahl des Prozeß- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein.

Wenn die Firma CPharmaTec im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, die von Dritten geltend gemacht werden, Änderungen der CPharmaTec-Produkte vornehmen will oder vornehmen muß, ist der Besteller/Auftraggeber verpflichtet, solche Änderungen durchführen zu lassen. Irgendwelche Ansprüche auch wegen der möglichen Ausweitung der CPharmaTec-Produkte stehen dem Besteller/Auftraggeber nur zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruhte.

Wird in einem wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die Firma CPharmaTec geführten Verfahren auch dem Besteller/Auftraggeber die weitere Benutzung der CPharmaTec-Produkte untersagt, oder aber ist nach Ansicht von der Firma CPharmaTec eine solche Untersagung zu erwarten, darf die Firma CPharmaTec auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Besteller/Auftraggeber Rechte verschaffen, die CPharmaTec-Produkte weiter zu benutzen oder diese auszutauschen oder so zu ändern, daß die Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. Sollten solche Maßnahmen unmöglich sein, ist der Besteller/Auftraggeber verpflichtet, der Firma CPharmaTec die betreffende CPharmaTec-Produkte zurückzugeben.

Die vorstehend bestimmten Ansprüche bestehen nur dann, wenn die CPharmaTec-Produkte durch den Besteller/Auftraggeber nicht verändert wurde. Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Besteller/Auftraggeber wegen der Verletzung der gewerblichen Schutzrechte nicht zu.

Exportkontrolle
In Anerkennung der amerikanischen und lokalen (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller/Auftraggeber, daß er vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von der Firma CPharmaTec erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen wird.

Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technischen Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder lokale (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller/Auftraggeber verpflichtet sich weiter, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller/Auftraggeber wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 46399 Bocholt.

Der Gerichtsstand ist 46399 Bocholt. Es steht der Firma CPharmaTec jedoch frei den Besteller/Auftraggeber an dem Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.

Anwendbares Recht, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (BKG und EAG) wird ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Firma CPharmaTec mit dem Besteller/Auftraggeber eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahekommt.

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